UVV-Prüfungen · § 14 BetrSichV

Arbeitsmittel rechtssicher prüfen.

Von Gabelstapler bis PSAgA — unsere befähigten Personen prüfen Ihre Arbeitsmittel fristgerecht, dokumentieren revisionssicher und markieren mit Prüfplakette.

Was wir prüfen

Neun Bereiche, ein Prüfer

Interaktiver Überblick

Was in Ihrer Halle prüfpflichtig ist

Klicken Sie auf ein Arbeitsmittel in der Halle — Sie sehen die Prüffrist und gelangen direkt zur passenden Leistungsseite.

Jedes Arbeitsmittel in dieser Halle unterliegt der wiederkehrenden Prüfpflicht nach § 14 BetrSichV — vom laufenden Brückenkran über Stapler, Hubarbeitsbühne, Regal, Leitern und kraftbetätigtes Tor bis zu Anschlagmitteln, PSA gegen Absturz und Flüssiggasanlage. Überfahren zeigt Prüffrist und Rechtsgrundlage, ein Klick öffnet die jeweilige Prüfungsseite.

Rechtssicher.

Rechtsgrundlagen

Auf welcher Basis wir prüfen

GrundlageInhalt
§ 14 BetrSichVPrüfung durch befähigte Person, dokumentiert, mit Fristen.
TRBS 1201 / 1203Anforderungen an Prüfungen und an die Qualifikation der Prüfer.
DGUV V 1Grundsätze der Prävention — Pflichten des Arbeitgebers.
DGUV Regel/Info je ArbeitsmittelKonkrete Prüftiefe und -intervalle je nach Gerät.

Prüftermin vereinbaren

Fristen im Griff, Plakette am Gerät

Wir kommen in die Region Stuttgart, prüfen vor Ort und liefern das Protokoll digital.