UVV-Prüfungen · § 14 BetrSichV
Arbeitsmittel rechtssicher prüfen.
Von Gabelstapler bis PSAgA — unsere befähigten Personen prüfen Ihre Arbeitsmittel fristgerecht, dokumentieren revisionssicher und markieren mit Prüfplakette.
Was wir prüfen
Neun Bereiche, ein Prüfer
Gabelstapler & Flurförderzeuge
Prüffrist: jährlich
Krane & Hebezeuge
Prüffrist: jährlich
Hubarbeitsbühnen
Prüffrist: jährlich
Regalanlagen
Prüffrist: jährlich
Leitern & Tritte
Prüffrist: jährlich
Kraftbetätigte Tore
Prüffrist: jährlich
Anschlagmittel
Prüffrist: jährlich
PSA gegen Absturz
Prüffrist: jährlich
Flüssiggasanlagen
Prüffrist: 2 Jahre (typisch)
Interaktiver Überblick
Was in Ihrer Halle prüfpflichtig ist
Klicken Sie auf ein Arbeitsmittel in der Halle — Sie sehen die Prüffrist und gelangen direkt zur passenden Leistungsseite.
Jedes Arbeitsmittel in dieser Halle unterliegt der wiederkehrenden Prüfpflicht nach § 14 BetrSichV — vom laufenden Brückenkran über Stapler, Hubarbeitsbühne, Regal, Leitern und kraftbetätigtes Tor bis zu Anschlagmitteln, PSA gegen Absturz und Flüssiggasanlage. Überfahren zeigt Prüffrist und Rechtsgrundlage, ein Klick öffnet die jeweilige Prüfungsseite.
Rechtssicher.
Rechtsgrundlagen
Auf welcher Basis wir prüfen
| Grundlage | Inhalt |
|---|---|
| § 14 BetrSichV | Prüfung durch befähigte Person, dokumentiert, mit Fristen. |
| TRBS 1201 / 1203 | Anforderungen an Prüfungen und an die Qualifikation der Prüfer. |
| DGUV V 1 | Grundsätze der Prävention — Pflichten des Arbeitgebers. |
| DGUV Regel/Info je Arbeitsmittel | Konkrete Prüftiefe und -intervalle je nach Gerät. |
Prüftermin vereinbaren
Fristen im Griff, Plakette am Gerät
Wir kommen in die Region Stuttgart, prüfen vor Ort und liefern das Protokoll digital.