UVV · DGUV Vorschrift 52

Kranprüfung

Wiederkehrende Prüfung Ihrer Krananlagen durch befähigte Personen: Brücken-, Portal- und Schwenkkrane. Prüfbuchführung inklusive, Termine auch außerhalb der Schichtzeiten.

Prüffrist
12 Monate
Rechtsgrundlage
DGUV V52
Prüfer
Befähigte Person
Nachweis
Prüfbuch + Plakette

Prüfumfang

Was wir prüfen

  • Tragmittel, Seile & Ketten
  • Bremse, Endschalter, Not-Halt
  • Steuerung, Fernsteuerung, Warneinrichtungen
  • Kranbahn, Puffer, Anschlagpunkte

So läuft die Prüfung

Vor Ort — mit oder ohne Schichtstopp

  • Terminierung nach Produktionsplan
  • Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfung
  • Sofortige Kennzeichnung mit Prüfplakette
  • Digitales Protokoll und Fristenmonitor

Trägt.

Termin vereinbaren

Sicherheit fängt beim Gespräch an

Kurzes Gespräch, klare Einordnung, transparentes Angebot.