UVV · DGUV Vorschrift 52
Kranprüfung
Wiederkehrende Prüfung Ihrer Krananlagen durch befähigte Personen: Brücken-, Portal- und Schwenkkrane. Prüfbuchführung inklusive, Termine auch außerhalb der Schichtzeiten.
- Prüffrist
- 12 Monate
- Rechtsgrundlage
- DGUV V52
- Prüfer
- Befähigte Person
- Nachweis
- Prüfbuch + Plakette
Prüfumfang
Was wir prüfen
- Tragmittel, Seile & Ketten
- Bremse, Endschalter, Not-Halt
- Steuerung, Fernsteuerung, Warneinrichtungen
- Kranbahn, Puffer, Anschlagpunkte
So läuft die Prüfung
Vor Ort — mit oder ohne Schichtstopp
- Terminierung nach Produktionsplan
- Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfung
- Sofortige Kennzeichnung mit Prüfplakette
- Digitales Protokoll und Fristenmonitor
Trägt.
Termin vereinbaren
Sicherheit fängt beim Gespräch an
Kurzes Gespräch, klare Einordnung, transparentes Angebot.