UVV · DGUV Regel 100-500
Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Jährliche Prüfung von Hubarbeitsbühnen: Hydraulik, Notablass, Steuerungen — rechtssicher dokumentiert, flexibel terminiert.
- Prüffrist
- 12 Monate
- Rechtsgrundlage
- DGUV R 100-500
- Prüfer
- Befähigte Person
- Nachweis
- Plakette + Protokoll
Prüfumfang
Was wir prüfen
- Hubwerk, Ausleger, Korb
- Hydraulik & Not-Ablass
- Steuerung, Neigungssensor, Not-Halt
- Standsicherheit, Reifen, Stützen
So läuft die Prüfung
Praxisnah und schnell
- Termin nach Baustellen- oder Werkstattplan
- Sicht-, Funktions- und Lastprobe
- Digitales Protokoll
- Fristenmonitor & Erinnerung
Hoch.
Termin vereinbaren
Sicherheit fängt beim Gespräch an
Kurzes Gespräch, klare Einordnung, transparentes Angebot.